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Informationen zur Erstattung der Elternbeiträge

Die gegenwärtigen coronabedingten Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen betreffen auch die Einrichtungen des Omse e.V. Aktuelle Informationen zur Erstattung der Elternbeiträge finden Sie hier.

Während der vergangenen zwei Monate haben uns Eltern immer öfter gefragt, ob ihre Elternbeiträge erstattet werden. Vor allem betrifft das die Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung unterkommen können. Ob Sie die Notbetreuung beantragen können, finden Sie unter § 5a der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021.

Unter dem folgenden Button finden Sie unser Elternanschreiben vom 28. Januar 2021 mit allen Omse-internen Regelungen zu den Elternbeiträgen:

Elternanschreiben vom 28. Januar 2021