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Die Erkältungszeit steht wieder vor der Tür!

Mit ihr kommt auch der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung zurück.

Wir werden Sie wieder über aktuelle Regelungen für unsere Einrichtungen auf dem Laufenden halten.

Sachsen hat zum 5. September 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Coronapandemie sowie den bereits in anderen Bundesländern geltenden Regeln angepasst. Künftig ist die Bestätigung einer Infektion mit dem Coronavirus auch mit einem Antigentest möglich. Es besteht somit keine Verpflichtung mehr, einen PCR-Test zur Bestätigung der Infektion durchführen zu lassen. Für einen Genesenennachweis ist aber wie bisher ein positives PCR-Testergebnis erforderlich.

»Wir gegen Corona« – die aktuellen Corona-Maßnahmen im Freistaat Sachsen

Liebe Eltern, wie bereits vor der Corona- Pandemie gilt, dass eindeutig kranke Kinder nicht in der Kita oder Schule betreut werden dürfen! Wir bitten Sie daher grundsätzlich folgendes zu beachten:

Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, leichtem oder gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern sowie bei ärztlich nachgewiesenen Grunderkrankungen wie z.B. Asthma, kann Ihr Kinder die Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen.

Jedoch bei:

  • einem allgemeinen Krankheitsgefühl
  • Fieber ab 38 Grad
  • starken Husten
  • Durchfall/Erbrechen
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen

​​​​​​​sind Eltern in der Verantwortung, die Symptome ärztlich abklären zu lassen.
​​​​​​​Bis das geklärt ist, darf das Kind nicht in der Kita oder Schule betreut werden.

Hat der Kinderarzt/ Hausarzt oder ärztliche Bereitschaftsdienst entschieden, keinen SARS-CoV-2 Test durchzuführen, bleibt das Kind zwei Tage zur Beobachtung zu Hause.

Es darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei und in einem guten Allgemeinbefinden ist.

Sollten Sie noch Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kita- oder Schulleitung.